Erbschaftssteuer

Sie sind mit dem Erblasser entfernt verwandt und haben keinen Freibetrag und sehen sich als Immobilienerbe in Stuttgart oder Baden-Württemberg mit der Erbschaftssteuer konfrontiert? Ihr Freibetrag ist bereits ausgeschöpft?

Eine der ersten Fragen, die uns zunächst in diesem Zusammenhang gestellt wird: „Lohnt sich ein Immobilienwertgutachten eigentlich?“ Wir bejahen diese Frage sehr oft. Finanzbeamte sind keine Immobilienbewertungssachverständige, sie haben die Immobilie nie gesehen, sie bewerten das Objekt vom „Grünen Tisch“ aus und gehen recht schematisch vor.

Das ist kein böser Wille sondern Folge der Unzulänglichkeiten des Fiskalsystems. In aller Regel können bereits kleinere Ersparnisse bei der Steuerlast das Sachverständigenhonorar weit übersteigen (Überschuss). Wir treffen häufig auf den Fall, dass ein Ertragsobjekt (bspw. ein Wohn- und Geschäftshaus) in seiner möglichen Restnutzungsdauer von den Finanzbehörden in Stuttgart oder im Bundesland Baden-Württemberg nicht richtig eingeschätzt wird. Die Dauer der Ertragsfähigkeit einer Immobilie ist mit maßgeblich für den Wert des Immobilienobjektes. Instandhaltungsrückstau, Modernisierungsrückstau und Baumängel können die Ertragsfähigkeit deutlich verinngern, was vom grünen Tisch aus meist nicht erkennbar ist.

Da der Finanzbeamte das Objekt nicht ansieht, kann er letztlich auch die Bausubstanz und die entsprechende Restnutzungsdauer nicht nachvollziehbar einschätzen. Diese Schwachstellen und andere Probleme, welche die recht einfache Finanzamt-Wertermittlung mit sich bringt, räumen wir mit einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten aus. Finanzämter müssen Gutachten nicht unbedingt anerkennen. Sie müssen aber einen substantiierten Vortrag des Steuerschuldners im Rahmen eines Widerspruchs gegen einen Bescheid auch inhaltlich bearbeiten und u.U. widerlegen. Das gelingt häufig nicht, da ein qualifizierter Immobiliensachverständiger meist erheblich bessere Detailkenntnisse in den wichtigsten Bewertungsdisziplinen besitzt, als Mitarbeiter der Finanzbehörden.

Kommt Ihnen ein Erbschaftssteuerbescheid bzgl. des Immobilienerbes nicht eindeutig vor, bzw. halten Sie den Ansatz der Finanzbehörden für zu hoch, sind wir die richtigen Ansprechpartner.